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Augenzeugen der Geschichte: Das Konzil von Nicäa in den antiken Quellen

Zum 1700. Jahrestag des Konzils von Nicäa · Teil 3 von 3

Pfarrer Dr. Glen L. Thompson

Wisconsin Lutheran Quarterly, Jg. 122, Nr. 4 (Herbst 2025) · Teil 1 · Teil 2 · Teil 3

Athanasius, Diakon von Alexandrien

Athanasius nahm als angehender Theologe an dem Konzil teil.41 Die Historiker des fünften Jahrhunderts bezeichnen ihn als Gehilfen Alexanders (so Gelasius und die Anonyme Kirchengeschichte) oder als dessen Berater (Rufinus), doch Gelasius sagt, es sei „von allen anerkannt worden, dass er seinen Anteil am Chor jener heiligen Männer hatte“ in Nicäa.42 In seiner Zweiten Apologie oder Apologie gegen die Arianer sagt Athanasius, der von sich selbst in der dritten Person spricht, der „Hass“ der Arianer „gegen ihn sei gewaltig gewachsen, nachdem sie seine Frömmigkeit gegenüber Christus auf dem in Nicäa versammelten Konzil erlebt hatten, denn er sprach freimütig gegen die Gottlosigkeit der arianischen Wahnsinnigen“ (6). Sokrates schrieb, in Nicäa sei den Arianern „von Athanasius kraftvoll widerstanden worden“ (1.8.13), und Sozomenos (1.17.7) gibt an, Athanasius habe bei der Beratung über die Lehren des Arius „den größten Anteil gehabt“. Einzelheiten nennt jedoch niemand, sodass unbekannt ist, wie genau Athanasius sich beteiligte. Erst mehrere Jahre später, als er Alexander als Bischof nachgefolgt war (328 n. Chr.), können wir seinen Aufstieg sowohl zum beredtesten Verteidiger von Nicäa als auch zur augenfälligsten Zielscheibe für dessen Gegner nachzeichnen.

Obwohl theologische und apologetische Werke fast sofort in Fülle aus seiner Feder flossen, dauerte es ein Vierteljahrhundert nach Nicäa, bis das Konzil zu einem Hauptthema in den Schriften des Athanasius wurde. So werden etwa Arius und das Konzil in seiner berühmten, offenbar kurz nach dem Konzil verfassten Schrift Über die Menschwerdung überhaupt nicht erwähnt43 und in seinen drei Reden gegen die Arianer, die Ende der 330er- und Anfang der 340er-Jahre entstanden, kaum. Erst in seiner Verteidigung der Beschlüsse von Nicäa (De decretis), einer Anfang der 350er-Jahre zusammengestellten Sammlung von Dokumenten, die durch kurze erzählende Abschnitte miteinander verbunden sind, ändert sich dies.44

Nach einer kurzen Einleitung schreibt Athanasius:

Folgendes widerfuhr nun Eusebius [von Nikomedien] und seinen Genossen auf dem Konzil von Nicäa: Da sie in ihrer Gottlosigkeit streitsüchtig waren und gegen Gott zu kämpfen versuchten, war ihre Ausdrucksweise durch und durch unfromm. Die versammelten Bischöfe aber, etwa 300 an der Zahl, forderten sie sanftmütig und liebevoll auf, sich in frommer Weise zu erklären und zu verteidigen. Kaum aber hatten sie zu sprechen begonnen, da wurden sie verurteilt, und einer widersprach dem anderen. Dann schwiegen sie, beschämt wegen ihrer Häresie, und bekannten durch ihr Schweigen die Schande, die über ihre Irrlehre gekommen war. Daraufhin verwarfen die Bischöfe ihre erfundenen Begriffe und stellten ihnen den gesunden und kirchlichen Glauben entgegen. (Decr. 2.6–3.2)

Dies bestätigt, was Konstantin an die Kirche von Nikomedien über die Bemühungen ihres Bischofs Eusebius geschrieben hatte, auf dem Konzil seine unorthodoxen Ansichten zu verbreiten.45 Und Athanasius fügt unmittelbar hinzu:

Da alle es [das Glaubensbekenntnis von Nicäa] unterzeichneten, unterzeichneten es auch Eusebius und seine Genossen, und zwar mit eben den Worten, über die sie sich jetzt beklagen: „aus dem Wesen“ und „eines Wesens“ und dass „der Sohn Gottes weder Geschöpf noch Werk noch eines der gewordenen Dinge ist, sondern dass das Wort ein Spross aus der Substanz des Vaters ist“. Und was wahrhaft seltsam ist: Eusebius von Caesarea in Palästina, der am Tag zuvor abgelehnt, später aber unterzeichnet hatte, sandte einen Brief an seine Kirche, in dem er sagte, dies sei der Glaube der Kirche und die Überlieferung der Väter, und bekannte öffentlich, dass sie zuvor im Irrtum gewesen seien und leichtfertig gegen die Wahrheit gestritten hätten. (3.2–3)

Hier erhalten wir ein willkommenes Stück Chronologie. Athanasius scheint die Debatte mit dem Bischof von Nikomedien an den Anfang zu setzen, dicht gefolgt von der Erörterung, in deren Mittelpunkt der andere Eusebius (von Caesarea) stand. Dieser weigerte sich zunächst, irgendeine Aussage anzunehmen, die den Begriff homoousios enthielt, und legte sein eigenes Bekenntnis ohne ihn vor, das jedoch abgelehnt wurde. Nach einem weiteren Tag der Erörterungen ließ er sich dann überzeugen, den Gebrauch von homoousios zu akzeptieren, und erklärte sich bereit, das Glaubensbekenntnis des Konzils zu unterzeichnen. Auch sein Brief an die Kirche von Caesarea scheint sehr bald danach abgeschickt worden zu sein.

Die Schrift De decretis des Athanasius geht dann zu seinen eigenen theologischen Ausführungen über die christologischen Punkte über, um die es ging. Zu Beginn von Abschnitt 18 kommt er auf Nicäa und die Anhänger des Arius zurück und sagt:

Eusebius und seine Gefährten waren nun schon zuvor sehr ausführlich befragt und [falscher Lehre] überführt worden, wie ich bereits sagte. Jetzt aber unterzeichneten sie, und nach diesem Sinneswandel verhielten sie sich still und zogen sich zurück. … Die erwähnten ungeistlichen Wendungen der Feinde Christi erwiesen sich damals wie heute als durch und durch frevelhaft. Was dagegen das Konzil gegen sie schrieb und festlegte, wird sich bei genauer Prüfung als vollständige Zusammenfassung der Wahrheit erweisen, besonders wenn man sorgfältig auf die Lage achtet, die zu diesen Ausdrücken Anlass gab und die wohlbegründet war. Sie war folgende. (18.1, 5)

Athanasius erklärt dann seinen damaligen Lesern (um 350), weshalb Lehraussagen zu Recht Wörter gebrauchen können, die sich nicht in der Heiligen Schrift finden, sofern man sie so versteht, dass sie schriftgemäße Gedanken zum Ausdruck bringen. In Abschnitt 19 erklärt er dann, weshalb das Konzil beschloss, auf die Wendung ἐκ τοῦ πατρὸς μονογενῆ die erläuternden Worte τουτέστιν ἐκ τῆς οὐσίας τοῦ πατρός folgen zu lassen. Im folgenden Abschnitt (20) berichtet er, wie die Arianer „dabei ertappt wurden, dass sie einander zuflüsterten und mit den Augen zuzwinkerten, ‚gleich‘ und ‚immer‘ und ‚Kraft‘ und ‚in ihm‘ seien wie zuvor [Ausdrücke], die uns und dem Sohn gemeinsam seien, und so bereite es ihnen keine Schwierigkeit, diesen zuzustimmen“. Infolgedessen „sahen sich“ die orthodoxen Bischöfe „ihrerseits abermals genötigt, den Sinn der Schriften zusammenzutragen und das, was sie zuvor gesagt hatten, noch genauer neu zu fassen und niederzuschreiben, nämlich dass der Sohn homoousios mit dem Vater ist“. Am Schluss der Abhandlung fügt er nach einem abschließenden Lobpreis auf den „Eifer für die Wahrheit“ des Konzils von Nicäa (32) zehn Dokumente an, die meisten aus dem Jahr 325 unmittelbar nach dem Konzil – unsere frühesten erhaltenen Abschriften der meisten dieser Briefe.46

Ein Jahrzehnt später, um 360, schrieb Athanasius ein weiteres apologetisches Werk, diesmal eine Analyse der jüngsten Doppelsynoden von 359, Über die Synoden von Ariminum und Seleukia (De synodis). Darin bietet er den einzigen erhaltenen längeren Auszug aus der Thalia des Arius (15). Der andauernde arianische Konflikt veranlasste ihn, dokumentarische Belege aus der früheren Zeit aufzunehmen – den frühen Brief des Arius an Alexander (16 = Dok. 1) sowie eine Reihe weiterer kurzer Brieffragmente aus den Jahren, in denen sich der Streit entwickelte (Doks. 6, 7, 11 und 16, alle in Abschnitt 17). Außerdem bietet er Texte und Analysen von acht späteren Konzilsbekenntnissen, die alle das von Nicäa ersetzen sollten. So finden wir vieles, was für den Hintergrund des Konzils und den arianischen Streit von Interesse ist, aber wenig über das Konzil selbst. Doch zeigt dieses Werk, wie das Ansehen von Nicäa weiter wuchs. Die orthodoxen Bischöfe auf dem Konzil von Ariminum (Rimini) im Jahr 359 werden als Vorbild hingestellt, weil sie erklärt hatten: „Neue Forderungen nach Konzilien werden nicht mehr umlaufen, denn die Bischöfe in Nicäa sind ihnen ein für alle Mal zuvorgekommen und haben alles getan, was für die katholische Kirche nötig war“ (8). In den Abschnitten 36 und 45 fasst Athanasius erneut die Debatten zusammen, die zu „aus der ousia des Vaters“ und zu homoousios führten, fügt aber keine neuen Einzelheiten hinzu.

In seinem Brief an die Bischöfe Ägyptens und Libyens (361) warnt Athanasius vor der Verbreitung eines neuen Glaubensbekenntnisses, das „einen Schatten werfen sollte auf das Konzil von Nicäa und das damals gegen die arianische Häresie aufgestellte Glaubensbekenntnis“ (5). Als er etwa zur selben Zeit seinen Tomus an die Antiochener schrieb, wo es zu einem ernsten Schisma gekommen war, sagte er, bei dem Bemühen um Einheit dürfe nichts über die Annahme des Nicänischen Glaubensbekenntnisses hinaus gefordert werden (4). Im folgenden Jahr rät Athanasius in einem Brief an den neuen jungen Kaiser Jovinian diesem auch, „von uns den Glauben der katholischen Kirche zu lernen, … den Glauben, den die Väter in Nicäa bekannt haben“ (1), und versichert ihm, dieser enthalte den Glauben, der „seit unvordenklichen Zeiten gepredigt“ werde, und „Kirchen allerorten“ stimmten ihm zu (2). Zum Schluss fügt er das Glaubensbekenntnis selbst an (3).47

Um 369 verfasste der betagte Bischof eine letzte umfangreiche Abhandlung, einen Brief an die Bischöfe Afrikas, der erneut verkündet, die Bischöfe von Nicäa hätten „den Geist der Schrift“ geatmet (5), als sie die arianischen Lehren verurteilten.48 Sie hatten gelehrt, dass „das Wort keine Schöpfung/kein Geschöpf war“ (4), und die arianischen Vorstellungen verurteilt, das Wort sei aus dem Nichts geschaffen worden (wie die übrige Schöpfung), es habe eine Zeit gegeben, in der es nicht existierte, und es sei von Natur aus veränderlich (5). Jene Bischöfe „sammelten aus der Schrift diejenigen Stellen“, die zeigten, dass diese Lehren falsch waren, und sie taten dies nicht aus eigenem Vermögen, sondern auch durch „das Zeugnis der Väter“ (6). Selbst Eusebius von Caesarea hatte gegenüber seiner Heimatkirche einräumen müssen, dass homoousios schon von früheren orthodoxen Vätern gebraucht worden war (6). So kann er folgern, dass „dieses Konzil von Nicäa in Wahrheit eine Ächtung jeder Häresie ist“, und er dehnt dies sogar auf Lehren über den Heiligen Geist aus, die Ende der 360er-Jahre zu einem Streitpunkt zu werden begonnen hatten.

Zusammenfassend können wir sagen: Auch wenn das umfangreiche Schrifttum des Athanasius überraschend wenige neue Einzelheiten beisteuert, bestätigt es doch im Allgemeinen unser Bild vom Konzil. Außerdem dokumentiert es die wachsende Bedeutung, die dem Konzil und seinem Glaubensbekenntnis als Prüfsteinen der Rechtgläubigkeit beigemessen wurde. Wie er in einem weiteren Brief aus dem Jahr 370, diesmal an einen gewissen Epiktet, über Nicäa sagt, war Nicäa „ein Siegesmal über jede Häresie, besonders aber über die arianische“ (1).49

Eustathius von Antiochien

Die Kirchengeschichte Theodorets (1.7.18–8.6) bietet ein kurzes Zitat über das Konzil von einem vierten Teilnehmer, Eustathius von Antiochien. Bei der Auslegung von Spr 8,2250 in einer Schrift gegen die Arianer gibt Eustathius eine kurze Erinnerung an die Ereignisse auf dem Konzil wieder. Nachdem er bestätigt hat, dass es eine hitzige Debatte mit Eusebius von Nikomedien gab, erwähnt er, dass dieser ebenfalls ein Glaubensbekenntnis vorlegte. Eustathius wird folgendermaßen zitiert:

Als das größte Konzil in Nicäa einberufen wurde, versammelten sich etwa 270 Bischöfe. … Als sie begannen, das Wesen des Glaubens zu untersuchen, wurde die Formulierung des Eusebius [von Nikomedien] vorgelegt. Sie enthielt unverhüllte Beweise seiner Lästerung. Ihre öffentliche Verlesung bereitete den Zuhörern großen Schmerz, weil sie vom Glauben abwich und zugleich ihrem Verfasser bleibende Schande eintrug. Nachdem die Bande des Eusebius eindeutig überführt und ihre unheilige Schrift vor aller Augen zerrissen worden war, halfen einige von ihnen unter dem Vorwand, den Frieden zu wahren, dabei, den fähigsten Rednern allesamt den Mund zu verbieten. Die Ariomaniten,51 die fürchteten, von einem Konzil so vieler Bischöfe aus der Kirche ausgestoßen zu werden, sprangen vor, um die verurteilten Lehren mit dem Anathema zu belegen und zu verdammen, und unterzeichneten einmütig das Glaubensbekenntnis. So behielten sie durch die schändlichste Täuschung ihre Bischofssitze, obwohl sie hätten abgesetzt werden müssen.52

Die Kanones und der Brief des Konzils an die Kirche von Alexandrien (Dok. 25)

Wie wir gesehen haben, versandte der Kaiser kaiserliche Schreiben, um den verschiedenen Kirchen die Beschlüsse des Konzils bekanntzugeben. Auch die zwanzig Kanones oder Beschlüsse, die zu anderen, eher praktischen Fragen gefasst worden waren, fanden weite Verbreitung. Sie zeigen uns, dass verschiedene weitere Fragen erörtert wurden, die unterschiedliche Aspekte der Voraussetzungen für den Klerus betrafen (Kanon 1), seine ordnungsgemäße Ordination und Berufung (2, 4, 9), sein angemessenes Verhalten (3, 15–18) und seine Amtsenthebung (5, 10). Auch Grundsätze für die regionale Kirchenverwaltung und -aufsicht wurden erörtert und vereinbart (6–7). Ebenso einigte man sich auf Wege zur Wiederaufnahme von Laien, die auf verschiedene Weise abgefallen waren (11–14), von reumütigen Anhängern Pauls von Samosata (19) sowie des schismatischen novatianischen Klerus (8). Diese Erörterungen werden in den Augenzeugenberichten nicht erwähnt, die sich auf die drei Hauptpunkte der Tagesordnung konzentrierten – Arius, die Melitianer und die Feier des Osterfestes.

Schließlich ist ein weiterer Brief erhalten, der im Namen des Konzils verfasst und eigens an die Kirche in Alexandrien gerichtet wurde, den Brennpunkt mehrerer der behandelten Hauptfragen. Athanasius (Decr. 36) und mehrere spätere Kirchenhistoriker53 haben diesen Brief überliefert. Auch wenn der Brief uns wiederum nur sehr wenig Neues mitteilt, bestätigt er doch das Bild, das die anderen oben besprochenen Augenzeugen zeichnen: dass es Konstantin war, der das Konzil einberief; dass der erste Tagesordnungspunkt darin bestand, in Gegenwart des Kaisers „die Gottlosigkeit und das Unrecht des Arius und seiner Anhänger“ zu prüfen; dass einmütig beschlossen wurde, ihn und seine häretischen Aussagen (sowie zwei seiner unbußfertigen Anhänger, Theonas von Marmarika und Secundus von Ptolemais) mit dem Anathema zu belegen (3); dass sich das Konzil auch mit den „unbesonnenen Handlungen des Melitius und der von ihm Ordinierten“ befasste (5) und ihm, „von Mitgefühl bewegt“, erlaubte, in seiner Stellung zu bleiben, und milde Wege fand, den Klerus seines Lagers wieder einzugliedern (6–10); dass die Feier des Osterfestes ebenfalls „in Einklang gebracht“ und „durch eure Gebete glücklich geregelt“ wurde (12); und dass alle anderen Verordnungen und Beschlüsse den Alexandrinern von „unserem Herrn und hochgeehrten Mitdiener und Bruder Alexander“ erläutert würden, „da er an allem, was wir getan haben, teilgenommen und dabei sogar eine führende Rolle gespielt hat“ (11).

Die ausführliche Beschreibung des Wiedereingliederungsverfahrens für Melitius und seinen Klerus ist die wertvollste neue Information. Melitius selbst durfte den Titel eines Bischofs behalten, doch wegen „seines früheren ordnungswidrigen Verhaltens und wegen der Unbesonnenheit und Wankelmütigkeit seines Charakters“ durfte er an keinen Ordinationen mitwirken und sich außerhalb seiner eigenen Stadt nicht in andere kirchliche Angelegenheiten einmischen (6, 10). Die von ihm Ordinierten sollten durch den örtlichen rechtmäßigen (d. h. katholischen) Klerus neu geweiht werden und konnten dann in ihren bisherigen Ämtern weiterdienen, sollten jedoch dem Klerus untergeordnet sein, der von Alexander ordnungsgemäß eingesetzt worden war (7). Sie mussten alles im Einvernehmen mit den örtlichen katholischen Bischöfen und dem Klerus tun. Erwies sich ein solcher melitianischer Geistlicher diesem Verfahren gegenüber als gehorsam, konnte er, wenn der ihm übergeordnete katholische Geistliche starb, an dessen Stelle aufrücken, jedoch nur mit Erlaubnis des Bischofs von Alexandrien (9).

Man beachte: Obwohl sowohl Arius als auch Melitius als Urheber der Uneinigkeit galten und beide auf dem Konzil als zutiefst verirrt und für die Kirche zerstörerisch hervorgehoben wurden, behandelte man sie auf zwei ganz verschiedene Weisen. Bei Arius ging es um die Lehre, und so wurden er und seine Anhänger, die in ihrer Lehre unbußfertig blieben, verurteilt und mit dem Anathema belegt. Bei Melitius ging es um die Kirchenordnung und das brüderliche Verfahren, und so wurde ihm und seinem Klerus, „von Mitgefühl bewegt“ (6), ein Weg zurück in die Kirche eröffnet, ebenso wie den Novatianern in Kanon 8.

Schluss

Auch wenn wir uns mehr Augenzeugenberichte über das erste große Kirchenkonzil wünschen könnten, reichen diejenigen, die wir besitzen, aus, um die allgemeine Darstellung der frühen Kirchenhistoriker zu bestätigen, die ein Jahrhundert später vollständigere Bilder entwarfen. Diese Untersuchung hat versucht, ihre Schwächen ehrlich zu benennen. Man kann verstehen, warum diejenigen, die jedem sicheren Wissen über die Ereignisse skeptisch gegenüberstehen möchten, diesem Drang nachgeben können. Trotz des Mangels an Einzelheiten in vielen Bereichen passen die Puzzleteile, die wir haben, jedoch zusammen, auch wenn wir viele doppelte Teile haben und andere verloren gegangen sind. Wir haben kaum Belege dafür, dass die zahlreichen Gegner der nicänischen Christologie offen in Frage stellten, was dort geschah. Nur Philostorgios, der mehrere Generationen später schrieb, behauptete, die Orthodoxen hätten einigen Druck ausgeübt, und selbst er räumt ein, dass die Arianer, die dort das Glaubensbekenntnis unterzeichneten, dies in doppelzüngiger Weise taten.54

Wenn wir den 1700. Jahrestag des Konzils und seines Glaubensbekenntnisses feiern, können wir dies in der Gewissheit tun, dass wir die Grundzüge dessen kennen, was dort geschah und was beschlossen wurde. Dank all der modernen Herausgeber besitzen wir heute zudem kritische Ausgaben aller notwendigen antiken Quellen, mit denen wir arbeiten können – und brauchbare, wenn auch schon ältere englische Übersetzungen. Gewiss war es keine vollkommene Versammlung, doch dass fast jeder Zweig der Kirche auf Erden ihrer mit Dank gedenkt, bezeugt ihre Bedeutung. Das Glaubensbekenntnis sollte sechsundfünfzig Jahre später erheblich überarbeitet werden, doch es behielt die grundlegende Struktur und Terminologie bei, die 325 erarbeitet worden waren. Die Bischöfe von Konstantinopel im Jahr 381 und die der folgenden ökumenischen Konzilien bestanden entschieden darauf, dass es in seiner endgültigen Form noch immer das Glaubensbekenntnis von Nicäa sei. Und wir tun recht daran, es auch heute noch als solches anzusehen.

Anmerkungen

41 Es ist vermutet worden, dass das frühe Konzilsschreiben Ἑνὸς σώματος Alexanders von Alexandrien (Dok. 2.2, um 320), das die Lehren des Arius darlegte, in Wirklichkeit von Athanasius verfasst wurde, der damals noch der junge Diakon und möglicherweise Sekretär des Bischofs war.

42 Gelasius, Eccl. hist. F12; Anonyme Kirchengeschichte 2.11.8; Rufinus, Hist. 10.5. Auch Sokrates sagte, den Arianern sei in Nicäa „von Athanasius kraftvoll widerstanden worden“, was darauf schließen lässt, dass er dort eine wichtige Rolle spielte (Eccl. hist. 1.8.13).

43 Über die Menschwerdung ist schwer zu datieren. Die Schrift enthält keine Bezugnahmen auf den arianischen Streit; wurde sie aber vor Beginn des arianischen Streites verfasst, wäre Athanasius bei ihrer Abfassung noch ein Jugendlicher gewesen. Schrieb er sie jedoch danach, weshalb nimmt er dann nicht auf den arianischen Streit Bezug, zumal die Abhandlung Themen behandelt, die in dem Streit erörtert wurden? Barnes (Athanasius and Constantius: Theology and Politics in the Constantinian Empire [Cambridge: Harvard University Press, 1993], 13) stellt die Hypothese auf, Athanasius habe sie bald nach dem Konzil von Nicäa verfasst (um 326–28), als es kurzzeitig so schien, als sei der Streit beigelegt. Nach dieser Auffassung nutzte Athanasius die Gelegenheit, sein theologisches Können zu zeigen, da er damit rechnete, Alexander als Bischof von Alexandrien nachzufolgen (was 328 geschah). Auf den Streit nahm er nicht Bezug, weil Arius im Exil war und ihn zu widerlegen überflüssig gewesen wäre.

44 Der kritische Text ist der von Opitz in Athanasius Werke 2.1–2, S. 1–45. Die Decr. wurde möglicherweise um 352 für Liberius verfasst, den kurz zuvor erhobenen Bischof von Rom. Der römische Bischof hatte von den östlichen arianischen Bischöfen einen Brief erhalten, der Athanasius wegen einer Reihe von Anklagen verurteilte, und die Decr. war die schriftliche Verteidigung des Athanasius.

45 Siehe oben zu Dok. 31 = Decr. 41.1–17, besonders Abschn. 14–15.

46 Dieses Dossier enthält (in dieser Reihenfolge) den Brief des Eusebius von Caesarea an seine Gemeinde (Dok. 24), die beiden Briefe Alexanders von Alexandrien (Dok. 2.1, 2.2), den Brief des Konzils von Nicäa an die Kirche von Alexandrien (Dok. 25), das Glaubensbekenntnis des Konzils (Dok. 26) und die fünf Briefe Konstantins, die unmittelbar nach dem Konzil geschrieben wurden (Dok. 29, 28, 27, 31, 32). Nur die beiden frühen Briefe Alexanders gegen Arius stammen nicht aus der unmittelbaren Zeit nach dem Konzil. Bemerkenswerterweise wiederholt Athanasius die beiden Briefe nicht, die Eusebius in seine Vit. Const. eingefügt hatte (Dok. 19, 30), was vielleicht darauf hindeutet, dass er bei seinen Lesern Vertrautheit mit dessen Kaiserbiografie Konstantins voraussetzte.

47 An die Bischöfe Ägyptens und Libyens = Athanasius Werke 1.1, 1–64 (griechisch) und NPNF2 4:223–35 (englisch); Tomos ad Antiochenos = Athanasius Werke 2.8, 340–51 und NPNF2 4:483–86; Epistula ad Jovianum = AW 2.8, 352–56 und NPNF2 4:567–68.

48 Griechischer Text in Athanasius Werke 2.8, 322–39, englische Übersetzung in NPNF2 4:488–94.

49 CPG 2095 (G. Ludwig, Hg., Athanasii epistula ad Epictetum [Jena: H. Pohle, 1911] und PG 26:1049–69; englische Übersetzung in NPNF2 4:570–74 [Ep. 59]): „Der dort [in Nicäa] von den Vätern gemäß den göttlichen Schriften bekannte Glaube genügt für sich allein, um alle Gottlosigkeit sogleich zu stürzen und den frommen Glauben an Christus zu begründen. … Keine Synode sollte in der katholischen Kirche angeführt werden außer allein der, die in Nicäa gehalten wurde“ (1).

50 „Der HERR hat mich schon gehabt im Anfang seiner Wege, ehe er etwas schuf, von Anbeginn her“ (Spr 8,22, Lutherbibel 2017).

51 Wenn diese Schrift des Eustathius verfasst wurde, bevor er 330 von einem Konzil abgesetzt wurde, wäre dies der erste überlieferte Gebrauch dieser abschätzigen Bezeichnung für Eusebius von Nikomedien und andere Anhänger von Vorstellungen, die denen des Arius ähnelten.

52 Theodoret, Eccl. hist. 1.7.18–8.6, der mit den Worten schließt: „Dies sind die Worte des großen Eustathius.“ Obwohl Eustathius nur von Eusebius spricht, muss sich diese Stelle auf den Bischof von Nikomedien beziehen, der nach dem Tod des Arius zum Anführer der Häretiker wurde, und nicht auf Eusebius von Caesarea. Auch der größere Zusammenhang der Darstellung Theodorets macht dies deutlich.

53 Sokrates, Eccl. hist. 1.9; Theodoret, Eccl. hist. 19.2; Anonyme Kirchengeschichte 2.34.2.

54 Philostorgios (Bidez, Philostorgius, 1.9) berichtet, Eusebius von Nikomedien, Theognis von Nicäa und Maris von Chalkedon seien von ihren arianischen Gesinnungsgenossen zur Position des Konzils „übergelaufen“, hätten dies aber „mit List getan“ und ihre homoiousios-Überzeugungen „verborgen“, als sie den Begriff homoousios gebrauchten.

Pfarrer Dr. Glen L. Thompson wurde nach Lusaka (Sambia) entsandt, wo er sechs Jahre lang (1977–1983) diente. Während seines Studiums der Alten Geschichte an der Columbia University gründete er die erste WELS-Gemeinde in New York City. Seine beiden großen Leidenschaften – Mission und Evangelisation einerseits, wissenschaftliche Forschung andererseits – prägten auch seinen weiteren Werdegang: Er lehrte am Michigan Lutheran Seminary und am Wisconsin Lutheran College und rief das heutige Pastoral Studies Institute des WLS ins Leben. 1999 wurde er zu Vorlesungen für die SALEM nach Hongkong eingeladen; daraus entwickelte sich eine Reihe von Lehraufenthalten, die schließlich in seinen hauptamtlichen Dienst am Asia Lutheran Seminary als Studienleiter und Professor für Neues Testament und Kirchengeschichte (2011–2020) mündeten. Im Ruhestand lehrt er weiterhin in der Weltmission und im Programm „Grow in Grace“ des WLS, forscht und schreibt und betreibt seine Websites www.fourthcentury.com und www.PaulineRoads.com. Seine zahlreichen Bücher sind auf seiner Amazon-Autorenseite zu finden.

Erstveröffentlichung in Wisconsin Lutheran Quarterly, Jg. 122, Nr. 4 (Herbst 2025).

Bibelzitate folgen der Lutherbibel, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart.