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Augenzeugen der Geschichte: Das Konzil von Nicäa in den antiken Quellen

Zum 1700. Jahrestag des Konzils von Nicäa · Teil 1 von 3

Pfarrer Dr. Glen L. Thompson

Wisconsin Lutheran Quarterly, Jg. 122, Nr. 4 (Herbst 2025) · Teil 1 · Teil 2 · Teil 3

Da in jüngster Zeit verschiedene Behauptungen darüber aufgestellt worden sind, was auf dem Konzil von Nicäa tatsächlich geschah – oder ob wir über den Verlauf der Verhandlungen überhaupt mehr als Vermutungen anstellen können –, soll die folgende Untersuchung die Berichte aus erster Hand daraufhin prüfen, was sie uns über das Geschehen sagen.1 In seinem um 380 verfassten Dialog gegen die Luciferianer schrieb der heilige Hieronymus, man könne „die Akten [acta] und die Namen der Bischöfe des Konzils von Nicäa lesen“.2 Etwa fünfundsiebzig Jahre später berichtet der Kirchenhistoriker Sozomenos, der die Ereignisse der Jahre nach dem Konzil schildert, von einem Vorfall, bei dem die beiden Parteigänger des Arius, Eusebius von Nikomedien und Theognis von Nicäa, „den Notar bestachen, dem der Kaiser die Verwahrung der Dokumente des Konzils von Nicäa anvertraut hatte, und ihre [eigenen] Unterschriften tilgten“.3 Diese Notizen lassen darauf schließen, dass über das berühmte Konzil eine Art Protokoll oder amtliche Aufzeichnungen geführt wurden und dass diese nach 325 eine gewisse Verbreitung fanden. Leider sind sie jedoch im Lauf der Jahrhunderte verloren gegangen. Was uns vorliegt, sind Berichte und Erinnerungen dreier einzelner Teilnehmer – Kaiser Konstantins, des Eusebius von Caesarea und des Athanasius von Alexandrien – sowie eine sehr knappe Notiz des Eustathius von Antiochien. Außerdem besitzen wir einen im Namen des Konzils selbst verfassten Brief. Abgesehen von einigen weiteren verstreuten Notizen müssen die Historiker die übrige Geschichte dieses bedeutenden Ereignisses aus unterschiedlich umfangreichen Darstellungen von sieben antiken christlichen Geschichtsschreibern ergänzen, die in den anderthalb Jahrhunderten nach dem Konzil lebten und schrieben.

Unsere drei wichtigsten Augenzeugen bilden ein seltsames Trio, was sich an ihren jeweiligen Rollen auf dem Konzil veranschaulichen lässt. Konstantin hatte das Konzil einberufen, war aber offensichtlich kein gewöhnlicher Teilnehmer. Er war zwar bei der Eröffnung und bei weiteren Teilen der Verhandlungen zugegen, besaß aber kein Stimmrecht. Und doch ist klar, dass er seine Anwesenheit spürbar machte und dass seine Meinung Gewicht hatte. Athanasius war damals ein junger Diakon und diente daher nur als Berater – und vielleicht als Schreiber – seines Bischofs Alexander. Sein Einfluss dürfte sich also nicht in den offiziellen Sitzungen des Konzils entfaltet haben. Schließlich haben wir Eusebius von Caesarea, den einzigen der drei, der offizieller Teilnehmer war und der als eine der wichtigsten Gestalten der Verhandlungen erscheint. Wie wir jedoch sehen werden, stand er bereits zu Beginn des Konzils unter dem Verdacht des Arianismus und konnte seinen Ruf erst wiederherstellen, nachdem er sich bereit erklärt hatte, das neu verfasste Glaubensbekenntnis zu unterzeichnen. Somit zählte keiner der drei zu den 250 oder mehr „gewöhnlichen“ stimmberechtigten Bischöfen, die an dem Konzil teilnahmen.4 Im Folgenden wollen wir uns darauf konzentrieren, was die erhaltenen Schriften jedes dieser drei Männer uns über das Konzil mitteilen.

Konstantin, der Kaiser

Konstantins frühes Verhältnis zum Glauben und zur Kirche ist Gegenstand endloser Spekulationen gewesen. Bekehrte er sich aus politischen Gründen? Wann hatte er seine berühmte Vision am Himmel? Wenn er tatsächlich ein wahrer Gläubiger wurde, wann geschah das? Die neuere Forschung erlaubt es uns inzwischen, eine überzeugende Chronologie und Darstellung Konstantins und seines Verhältnisses zur Kirche in den zwei Jahrzehnten vor dem Zusammentreten des Konzils zu erstellen. Ich werde diese Chronologie kurz nachzeichnen, weil diese Ereignisse die Haltung des Kaisers gegenüber der Versammlung von Nicäa und seine Ziele für sie beeinflusst haben.

Der römische Historiker Werner Eck hat maßgeblich gezeigt, dass Konstantin jegliche Christenverfolgung in seinem Herrschaftsgebiet unmittelbar nach seiner Machtübernahme im äußersten Westen im Jahr 306 beendete, auch wenn dies an manchen Orten erst wirksam geworden sein mag, als er in den folgenden Jahren Provinz um Provinz tatsächlich die Kontrolle übernahm.5 Zunächst zog er südwärts durch Germanien und Gallien; höchstwahrscheinlich hatte er seine Vision eines himmlischen Kreuzes bzw. eines Chi-Rho Mitte des Jahres 310 in Gallien. Danach dachte er eine Zeit lang über die Bedeutung der Vision nach und besprach sie mit örtlichen christlichen Fachleuten in religiösen Dingen, d. h. mit Bischöfen. Im Frühjahr 311 hielt er sich in Autun auf und dürfte damals dessen Bischof Reticius zu Rate gezogen haben. Außerdem besuchte er häufig Arles in der Gallia Narbonensis und baute eine Brücke in Köln, womit er in den Umkreis des Marinus und des Maternus geriet, der bekannten Bischöfe dieser beiden Städte.

Zwischen seiner Beschreibung der Vision und der Schlacht des Jahres 312, die Konstantin Rom selbst einbrachte, berichtet Eusebius, der Kaiser habe, entschlossen, keinen anderen Gott zu verehren, „die in die Geheimnisse seiner Lehre Eingeweihten zu sich gerufen und gefragt, wer dieser Gott sei und was das Zeichen der Erscheinung, die er gesehen hatte, bedeuten solle“.6 Auch Hosius von Córdoba scheint sich in dieser Zeit dem Gefolge Konstantins als eine Art geistlicher Berater oder Hofkaplan angeschlossen zu haben – eine Stellung, die er bis kurz vor dem Lebensende des Kaisers behalten sollte.7 Zumindest teilweise infolge dieser Beratungen in den Jahren vor dem Sieg an der Milvischen Brücke gelangte Konstantin zu der Überzeugung, dass seine himmlische Chi-Rho-Vision vom Gott der Christen stammte und ein Zeichen seiner Gunst und Salbung war.

Nach der Schlacht blieb der Kaiser mehrere Monate in Rom und lernte die Leiter der römischen Kirche kennen, darunter Bischof Miltiades.8 Mit der Niederlage des Magnentius herrschte Konstantin nun über das gesamte Westreich einschließlich Nordafrikas, und so ordnete er auch in diesen neuen Herrschaftsgebieten wiederum unverzüglich religiöse Toleranz und die allgemeine Rückgabe des Kirchenbesitzes an.

Nachdem Konstantin Anfang 313 seine Reisen wieder aufgenommen hatte, erreichten ihn jedoch Eingaben der nordafrikanischen Donatisten, die klagten, sie erhielten nicht ihren Anteil am zurückerstatteten Besitz, und die weitere Anschuldigungen gegen den katholischen Bischof Caecilianus erhoben. Da sie mit den örtlichen Gerichten nicht zufrieden waren, wandten sie sich unmittelbar an den Kaiser und baten um eine Anhörung vor Richtern aus Gallien. Konstantin willigte ein und ernannte die drei bereits erwähnten gallischen Bischöfe – Reticius, Maternus und Marinus – zu Richtern, bestimmte aber zudem, dass sein neuer Bekannter, der römische Bischof Miltiades, den Vorsitz der Anhörung in Rom führen solle. Der Bischof von Rom lud seinerseits weitere fünfzehn Bischöfe zur Teilnahme ein, wodurch die gerichtliche Anhörung zugleich zu einem regionalen Kirchenkonzil wurde. Im Oktober 313 sprach es Caecilianus von allen Anklagen frei.9 Daraufhin wandten sich die Donatisten erneut an den Kaiser, was 314 zu einem zweiten Konzil in Arles führte. Diesmal waren der Kaiser selbst und mehr als zwei Dutzend Bischöfe anwesend, doch wiederum fiel das Urteil gegen die Kläger aus.10 So war sich Konstantin ein volles Jahrzehnt vor dem Konzil von Nicäa der Spaltung der Kirche in Nordafrika und wahrscheinlich auch der ähnlichen novatianischen Spaltung in Rom selbst voll bewusst. Bis 325 sollte sich in Ägypten eine dritte Gruppe gebildet haben – die Melitianer.

Es scheint, dass Konstantin diese frühen „Konzilien“ in Rom und Arles als Anhörungen nach dem üblichen römischen Rechtsverfahren gedacht hatte, bei denen lediglich Bischöfe statt weltlicher Amtsträger den Vorsitz führten. Die vorsitzenden Bischöfe vergrößerten jedoch den Kreis, indem sie weitere Bischöfe aus der Region einluden, und machten so daraus zugleich ein regionales oder provinziales Kirchenkonzil. Bis 318 räumte Konstantin den Christen offiziell die Möglichkeit ein, Rechtsfälle statt vor weltliche Richter vor kirchliche Gerichte zu bringen; die Entscheidungen dieser bischöflichen Gerichte sollten rechtsverbindlich und unanfechtbar sein.11 So sammelte Konstantin in dem Jahrzehnt zwischen der Milvischen Brücke und Nicäa nach und nach persönliche Erfahrungen mit kleineren örtlichen und provinzialen Kirchenkonzilien sowie mit den inneren Problemen der Kirche. Als er 325 ein großes, die ganze Kirche umfassendes Konzil einberief, war dies der Versuch, nicht nur große kirchliche Streitfragen zu lösen, sondern dies gerade dort zu tun, wo er kleinere Konzilien hatte scheitern sehen – und zwar in einer Form, die dem Grundsatz des fairen Verfahrens und der unparteiischen Rechtsprechung der römischen Rechtstradition entsprach.

Vor einem Jahrhundert wurden die Texte zu diesen Entwicklungen, in chronologischer Reihenfolge aufgelistet und als Urkunden (Urk.) nummeriert, von H.-G. Opitz im dritten Band seiner Athanasius Werke übersichtlich zusammengestellt. Diese Texte sind nun mit englischen Übersetzungen auf der Website www.fourthcentury.com zugänglich, zusammen mit kurzen Einführungen und den konkurrierenden Chronologien von Opitz, Rowan Williams, Sara Parvis und zuletzt Uta Heil u. a. in der Fortsetzung der Berliner Reihe Athanasius Werke (Band 3.3).12 Im Folgenden zitiere ich diese Dokumente nach der Dok.-Nummerierung der neuen Berliner Ausgabe.13

Konstantins Zeugnis über das Konzil von Nicäa stammt fast ausschließlich aus den Briefen, die er verfasste, insbesondere aus zehn Briefen, die sich unmittelbar mit dem Konzil und seinen Folgen befassen und die er zwischen Ende 324 und Anfang 328 herausgab. Der früheste erhaltene Brief Konstantins, der sich direkt mit dem arianischen Problem befasst, war an Alexander von Alexandrien und an Arius zugleich gerichtet – ein vergeblicher Versuch, den Streit ohne ein Konzil beizulegen; Hosius von Córdoba überbrachte ihn Ende 324 nach Alexandrien.14 Als der Kaiser vom Scheitern dieser Mission erfuhr, erließ er einen weiteren, heute verlorenen Brief, der ein allgemeines Konzil für den Sommer 325 nach Ankyra einberief. Anfang 325 versandte er einen dritten Brief, der den Tagungsort nach Nicäa verlegte – ein Brief, der nur auf Syrisch erhalten ist.15 Sein Angebot, die Reisekosten zu übernehmen, zeigt, dass ihm an einer großen Teilnehmerzahl ernsthaft gelegen war.

Sechs Briefe des Kaisers sind erhalten, die in den Wochen und Monaten unmittelbar nach dem Konzil geschrieben wurden. Dazu gehört der recht umfangreiche kaiserliche Brief an Arius, in dem er der Christologie des Konzils seine volle Unterstützung zusichert und Arius zum Widerruf auffordert.16 Als Arius nicht antwortete, veröffentlichte der Kaiser einige Monate später ein Edikt, das die Absetzung des Häretikers durch das Konzil bestätigte und die Verbrennung aller Schriften des Arius bei Todesstrafe anordnete.17

Etwa zur selben Zeit bestätigte ein an die Kirche in Alexandrien gerichteter Brief den Sturz des Arius und forderte die Kirche auf, den Beschlüssen des Konzils zu folgen, denn „das gemeinsame Urteil von dreihundert Bischöfen kann nichts anderes sein als die Lehre Gottes“.18 Ein ähnlicher Brief ging an die Kirche von Nikomedien, weil sich deren Bischof Eusebius „schamlos“ „dieser völlig in Verruf geratenen Lüge“ des Arius angeschlossen hatte! „Wenn“, so fährt der Kaiser fort, „jemand töricht genug ist, jene Verderber zu loben oder auch nur ihrer wohlwollend zu gedenken, so wird er … durch das Eingreifen des Dieners Gottes, das heißt durch mich, in die Schranken gewiesen werden.“19 Ein weiterer kaiserlicher Brief erging an Theodotus von Laodicea, einen Anhänger des Arius, der offenbar nicht in Nicäa anwesend war, und warnte ihn, sich nicht weiter von Arius und seinen Anhängern beeinflussen zu lassen.20 Zwei weitere Briefe des Kaisers stammen aus etwas späterer Zeit, nämlich aus dem Spätjahr 326 bzw. aus 327, und zeigen, dass der Kaiser noch immer nicht aufgegeben hatte, durch die Rehabilitierung eines scheinbar reumütigen Arius die Einheit in der Kirche wiederherzustellen.21

Ein weiterer Brief aus den Wochen nach dem Konzil war an die Kirchen des Reiches im Allgemeinen gerichtet.22 Konstantin erklärt darin erneut unmissverständlich, sein Ziel sei vor allem anderen, „dass unter den seligsten Versammlungen der katholischen Kirche ein Glaube, aufrichtige Liebe und unwandelbare Frömmigkeit gegenüber dem allmächtigen Gott bewahrt werden“ (3.17.1). Wie auch in anderen Briefen nennt er sich συνθεράπων ὑμέτερος, „euer Mitknecht“ (3.17.2). Den größten Teil des Briefes widmet der Kaiser dann einer Erörterung der Unterschiede, die der Kirche schon lange durch konkurrierende Bräuche bei der Feier des Osterfestes zu schaffen gemacht hatten.23 In seinem Brief versichert Konstantin, das Konzil habe auch in dieser Frage Einmütigkeit erzielt.24

Konstantins Zeugnis

Nachdem wir die Umstände dieser Briefe Konstantins skizziert haben, können wir uns nun dem zuwenden, was sie im Einzelnen über das Konzil aussagen.

In seinem Brief, der den Tagungsort nach Nicäa verlegt, nennt der Kaiser drei Gründe für diesen Schritt: „weil die Bischöfe aus Italien und den übrigen Ländern Europas kommen, wegen der ausgezeichneten Temperatur der Luft und damit ich selbst als Zuschauer und Teilnehmer [κοινωνὸς] bei dem, was geschehen wird, zugegen sein kann“ (Dok. 22.2). Das erste Ziel wurde offenbar nicht erreicht, denn soweit wir wissen, nahmen als einzige westliche Bischöfe ein einziger Bischof aus Italien (neben den beiden Presbytern, die den Bischof von Rom vertraten), einer aus Spanien, einer aus Gallien und einer aus der Africa Proconsularis (Karthago) teil.

In seinem unmittelbar nach dem Konzil verfassten Brief an die Kirchen (Dok. 30) nennt Konstantin zunächst den Grund für die Verhandlungen. Sein vorrangiges Anliegen sei, so sagt er, dass „unter den seligsten Versammlungen der katholischen Kirche Einheit des Glaubens, Aufrichtigkeit der Liebe und Einmütigkeit in der Frömmigkeit gegenüber der Verehrung des allmächtigen Gottes bewahrt werden“ (Vit. Const. 3.17.1). Daraus folgerte er, dass dies erforderte, dass „alle Bischöfe oder doch zumindest der größere Teil an demselben Ort zu einem Konzil versammelt würden, wo sie jeden Punkt unserer allerheiligsten Religion erörtern konnten. So versammelten wir so viele wie möglich, und ich selbst war ebenfalls als einer von euch anwesend; denn ich will nicht leugnen, worüber ich mich besonders freue – dass ich euer Mitknecht bin“ (3.17.2).

Über den tatsächlichen Verlauf der Verhandlungen teilt er dann jedoch nur sehr wenige Einzelheiten mit: „Alle Punkte wurden damals genauestens untersucht, bis eine Entscheidung ans Licht gebracht wurde, die dem, der alles sieht, wohlgefällig war und die eine einmütige Übereinstimmung herbeiführte, sodass nichts übrig blieb, was in Glaubensdingen Zwietracht oder Streit hervorrufen könnte“ (3.17.2).

Nur zu den Fragen rund um Ostern äußert er sich ausführlicher. Auf dem Konzil „wurde auch die Frage nach unserem heiligsten Tag, Ostern, erörtert, und es wurde einmütig beschlossen, dass alle überall es an ein und demselben Tag feiern sollten“ (3.18.1), das heißt, dass alle Kirchen den Bräuchen folgen sollten, wie sie „in der Stadt Rom, in ganz Italien, Afrika, ganz Ägypten, Spanien, Gallien, Britannien, Libyen, ganz Griechenland und in den Diözesen Asia, Pontus und Kilikien“ geübt wurden (3.19.1). Zwischen diesen beiden Aussagen beschreibt Konstantin verschiedene Seiten des Problems: dass nach manchen Berechnungen Ostern bisweilen zweimal in dasselbe Jahr fiel (3.18.4) und dass, wenn unterschiedliche Ostertermine in Gebrauch waren, Christen an manchen Orten bereits die Festfreude der österlichen Zeit genossen, während Christen andernorts noch mit der Buße und dem Fasten der Passionszeit beschäftigt waren (3.18.6). Wohl auch die Diskussionen auf dem Konzil widerspiegelnd, behauptet er, eine richtige und einheitliche Methode zur Berechnung des Ostertermins und zur Feier des Festes gehe auf Christus und seine Apostel zurück (3.18.2–3), die Lösung des Konzils werde die Kirche deutlicher von den Juden und ihren Feiern abgrenzen (3.18.3–4), sie werde der Kirche helfen, geeint zu bleiben, obwohl ihre Glieder geografisch so weit verstreut seien (3.18.5), und sie werde bereits in großen Teilen der Kirche praktiziert (3.19.1). Schließlich erklärt er, dass „alles, was in den heiligen Versammlungen der Bischöfe beschlossen wird, als Ausdruck des göttlichen Willens anzusehen ist“ (3.20.1) – eine Position, an der er auch künftig festhalten sollte, während er sich zugleich mit der Wirklichkeit rivalisierender Konzilien und ihrer oft widersprüchlichen Beschlüsse auseinandersetzen musste.

In seinem ebenfalls bald nach dem Konzil geschriebenen Brief an die Alexandriner (Dok. 29 = Decr. 38.1–9) teilt er etwas mehr über die anderen Debatten mit, die in Nicäa stattgefunden hatten:

Alle Punkte, die zweideutig erschienen oder möglicherweise zu Zwietracht führen konnten, sind erörtert und genau geprüft worden. Möge die göttliche Majestät die leider überaus große Zahl von Lästerungen vergeben, die einige schamlos gegen unseren mächtigen Heiland, unser Leben und unsere Hoffnung, ausstießen, indem sie Dinge erklärten und bekannten, die den von Gott eingegebenen Schriften widersprechen. Mehr als dreihundert Bischöfe, ausgezeichnet durch Besonnenheit und geistige Schärfe, bestätigten einmütig ein und denselben Glauben, einen Glauben, der in Übereinstimmung mit den Wahrheiten des Gesetzes Gottes hervorgegangen ist. Arius allein war vom Teufel verführt worden und erwies sich als der Einzige, der darauf aus war, dieses gottlose Unheil zu fördern, zuerst unter euch und danach auch unter anderen. … Diese Entscheidung, getroffen durch das gemeinsame Urteil von dreihundert Bischöfen, kann nichts anderes sein als die Lehre Gottes, zumal der Heilige Geist den göttlichen Willen erleuchtet hat, indem er ihn so vielen würdigen Personen in den Sinn gelegt hat. (4–5, 8)

Die gründliche Erörterung der christologischen Fragen, die Verteidigung arianischer Vorstellungen durch einige Anwesende, die schließliche Einigung auf die biblische Lehre und die Verurteilung des Arius und seiner Ansichten – all diese Aspekte des Konzils sind bezeugt. Und der Kaiser ging aus dem Konzil mit der Überzeugung hervor, dass dessen gemeinsame Weisheit von Gott selbst eingegeben worden war.

Ein weiterer, bald darauf verfasster kaiserlicher Brief war an die Kirche von Nikomedien gerichtet (Dok. 31 = Decr. 41.1–17); darin schildert Konstantin seinen Umgang mit deren Bischof Eusebius, der den Beschluss des Konzils nur widerwillig unterzeichnet hatte. Dieser Eusebius – nicht zu verwechseln mit dem Kirchenhistoriker und Bischof von Caesarea – war ursprünglich Bischof von Berytus (Beirut) gewesen und wurde irgendwann nach 314 Bischof von Nikomedien. Dort wurde er eng mit Licinius, dem dort residierenden Augustus des Ostreiches, und dessen Gattin Konstantia, der Schwester Konstantins, vertraut. Die Verbindung des Eusebius zu Licinius wurde zur Belastung, als dieser 324 von Konstantin besiegt wurde. In diesem Brief sagt Konstantin, Eusebius habe „an der Grausamkeit des Tyrannen teilgehabt“ und „viele Umstände zeigen uns deutlich, dass er ganz unter dem Schutz des Tyrannen stand“ (9). Noch schärfer heißt es: „In dem Augenblick, als der Zusammenstoß der feindlichen Heere unmittelbar bevorstand, sandte er heimlich ‚Augen‘ aus, um mich auszuspähen, und es fehlte nicht viel, dass er dem Tyrannen bewaffneten Beistand geleistet hätte“ (10).

In diesem Brief versucht Konstantin den Menschen in Nikomedien zu zeigen, dass der zwielichtigen politischen Vergangenheit ihres Bischofs seine theologischen Irrtümer entsprachen. Dazu erklärt er dem Klerus, auf dem Konzil, „bei dem ich selbst, wie es mein Gewissen verlangte, zugegen war“, sei sein „einziger Wunsch gewesen, vollständige Einheit herzustellen und insbesondere diese Frage zu widerlegen und zu verwerfen, die durch den Wahnsinn des Alexandriners Arius ihren Anfang nahm, aber durch die verwerfliche und verderbliche Fürsprache des Eusebius rasch an Kraft gewann“ (13).25 Er fährt fort:

Liebste und hochgeehrte Freunde, wie beharrlich (denn sein Gewissen hatte ihn überführt) und wie schamlos hat sich dieser Mann Eusebius dieser völlig in Verruf geratenen Lüge angeschlossen! Heimlich schickte er andere als Boten, um mich zu bearbeiten, und bat mich um eine gewisse Unterstützung, weil er fürchtete, er werde, wenn man ihn bei einer so großen Sünde ertappte, aus seinem ehrenvollen Amt verstoßen. Gott ist mein Zeuge dafür (möge er mir und euch seine Güte weiterhin erweisen), dass Eusebius mein Urteil verkehrte und mich auf hinterhältige Weise umgarnte, wie auch ihr noch erfahren werdet. Damals geschah alles so, wie er es wollte, und all seine bösen Absichten verbarg er in seinem Inneren. (14)

Diese Versuche, den Kaiser auf Umwegen zu beeinflussen, müssen Eusebius und die anderen Verbündeten des Arius entweder kurz vor dem Konzil oder – wahrscheinlicher – während der Debatten des Konzils unternommen haben. Dass Eusebius seine wahre Position „verbarg“, wird von anderen antiken Schriftstellern bestätigt.26 Schließlich unterstützten Eusebius und sein Gefährte Theognis von Nicäa selbst dann noch, als das Konzil in der Sache entschieden hatte, Arius und die anderen, die mit dem Anathema belegt worden waren, dabei aber noch immer „das Feuer der Zwietracht zu Flammen anfachten“ (15), und deshalb ließ Konstantin auch sie verbannen (16).27

Diese Schilderungen Konstantins sind kostbar, da sie in so großer zeitlicher Nähe zu den Ereignissen niedergeschrieben wurden. Im größeren literarischen Zusammenhang der Kirchenhistoriker des fünften Jahrhunderts, die ihrerseits auch nicht immer unparteiisch sind, erhaschen wir von diesen Ereignissen nur flüchtige Einblicke. Doch wie wir sehen werden, fügt sich das, was der Kaiser sagt, gut in das Bild ein, das uns unsere anderen Augenzeugen vermitteln.

Vielleicht sollten wir auch auf etwas hinweisen, das sich weder in Konstantins eigenem Zeugnis noch in dem eines unserer anderen Augenzeugen findet. In den letzten Jahrzehnten ist oft behauptet worden, Konstantin habe das Konzil dazu gebracht, einen bestimmten Kanon des NT anzunehmen. Dies stützt sich lose auf einen Brief, in dem Konstantin Eusebius von Caesarea bittet, fünfzig Prachtabschriften der Heiligen Schrift (τῶν θείων γραφῶν) für die wachsende Kirche in seiner neuen Hauptstadt Konstantinopel anfertigen zu lassen.28 Eusebius stellt diesen Brief in Buch 4, eine Art Anhang zu seiner Kaiserbiografie, zusammen mit anderen Briefen, die die Fürsorge des Kaisers für die Kirche zeigen, was seine Datierung erschwert. Da der Brief jedoch bestätigt, dass die neue Hauptstadt rasch wuchs, muss er gewiss mehrere Jahre nach deren Einweihung im Jahr 330 entstanden sein. Außerdem erwähnt er weder ausdrücklich das NT noch irgendwelche Kanonfragen oder Nicäa. Sokrates Scholastikos, der ein Jahrhundert später seine Kirchengeschichte zusammenstellte, setzte den Brief unmittelbar hinter die vier Briefe Konstantins vom Ende des Konzils (Doks. 25, 28–30), mit der schlichten Überschrift „Ein weiterer Brief“. Damit war offenbar der Weg frei für die falschen Behauptungen, das Konzil habe unter Mitwirkung Konstantins über den Kanon des NT beraten und entschieden. Nichts in den antiken Quellen stützt dies.

Fortsetzung in Teil 2 →

Anmerkungen

1 Im Verlauf werden wir auch die Kirchengeschichten des Sokrates (Scholastikos), des Sozomenos, des Theodoret, des Rufinus, des Philostorgios sowie die sogenannte Anonyme Kirchengeschichte (CPG 6034, oft fälschlich Gelasius von Kyzikos zugeschrieben) anführen. Sofern nicht anders angegeben, bezieht sich dieser Aufsatz stets auf die Kirchengeschichte (Hist. eccl.) des jeweiligen Autors, und wir geben nur Buch- und Abschnittsnummern an. Bei Eusebius unterscheiden wir zwischen seiner Kirchengeschichte (Hist. eccl.) und seinem Leben Konstantins (Vit. Const.).

2 Diese Bemerkung findet sich in Kap. 20, wo Hieronymus darlegt, die Luciferianer sollten ihren reumütigen Gegnern Vergebung gewähren. Er führt dann Nicäa als Beleg an, da den Arianern dort die Buße und die Wiederaufnahme gewährt worden seien.

3 Εὐσέβιος ὁ Νικομηδείας ἐπίσκοπος καὶ Θεόγνιος ὁ Νικαίας παραπείσαντες τὸν ὑπὸ τοῦ βασιλέως ἐπιτραπέντα φυλάττειν τὴν γραφὴν τῆς ἐν Νικαίᾳ συνόδου ἀπήλειψαν τὰς ἑαυτῶν ὑπογραφὰς (Eccl. hist. 2.21.6).

4 Zur Zahl der Bischöfe siehe unten.

5 Siehe Werner Eck, „Eine historische Zeitenwende: Kaiser Constantins Hinwendung zum Christentum und die gallischen Bischöfe“, in: Konstantin der Grosse: Kaiser einer Epochenwende, hg. v. F. Schuller und H. Wolff (Lindenberg: Kunstverlag Josef Fink, 2007), 69–94. Zu Konstantins Aufenthaltsorten vor Nicäa siehe T. D. Barnes, The New Empire of Diocletian and Constantine (Cambridge, MA: Harvard University Press, 1982), 68–76.

6 τοὺς τῶν αὐτοῦ λόγων μύστας ἀνεκαλεῖτο, καὶ τίς εἴη θεὸς [οὗτος] ἡρώτα τίς τε ὁ τῆς ὀφθείσης ὄψεως τοῦ σημείου λόγος (Eusebius, Vit. Const. 1.32).

7 Eusebius, Hist. eccl. 10.6.1–3.

8 Er zog am 29. Oktober 312 in die Stadt ein und war Mitte Januar 313 in Mailand. Richard Krautheimer (Corpus basilicarum christianarum Romae [Pontificio istituto di archeologia cristiana, 1937–77], 5:10, 90), John Curran (Pagan City and Christian Capital: Rome in the Fourth Century [Oxford University Press, 1999], 93–95) und andere haben die Ansicht vertreten, dass am 9. November 312, nur zwei Wochen nach Konstantins Einzug in Rom, eine dedicatio stattfand – die Überlassung des kaiserlichen Lateranbesitzes in Rom an die Kirche zum Bau einer christlichen Basilika. Im Kern war dies die Dankesgabe des Kaisers ex voto für seinen Sieg.

9 Optatus von Mileve, Gegen die Donatisten 1.23.

10 Erhalten sind Kanones sowie ein Brief des Konzils an Silvester, der auch einige der anwesenden Bischöfe aufführt (beide hg. v. C. Munier, Concilia Galliae a.314–a.506 [Brepols, 1963], 4–13).

11 Codex Theodosianus 1.27.1. Zur Bewertung dieser Entwicklung siehe John Dillon, The Justice of Constantine: Law, Communication, and Control (Ann Arbor: University of Michigan Press, 2012), 147–54.

12 Das ursprüngliche Werk war H.-G. Opitz, Athanasius Werke 3.1.1–2 (Berlin: de Gruyter, 1934). Da die meisten Dokumente undatiert sind, haben andere seither Alternativen zu der von Opitz vorgeschlagenen Chronologie vorgelegt; siehe besonders Rowan Williams, Arius: Heresy and Tradition, überarb. Aufl. (Grand Rapids: Eerdmans, 2002); Sara Parvis, Marcellus of Ancyra and the Lost Years of the Arian Controversy, 325–345 (Oxford: Oxford University Press, 2006); H. C. Brennecke, U. Heil u. a., Dokumente zur Geschichte des Arianischen Streites (Athanasius Werke 3.1.3 [Berlin: de Gruyter, 2007]). Heils Analyse findet sich auf S. xix–xxxviii. Wir folgen der Chronologie dieses Bandes und zitieren jedes Stück nach der ihm dort zugewiesenen Nummer der Dokumente (Dok.). Siehe die Übersichtstabelle unter https://www.fourthcentury.com/documents-of-the-early-arian-controversy/.

13 Zu beachten ist, dass der neue Band Athanasius Werke 3.1.3 zwar Übersetzungen aller Dokumente bietet, die Originaltexte jedoch nur für die wenigen zusätzlichen Stücke abdruckt, die er der ursprünglichen Liste von Opitz hinzufügt. Die Originaltexte mit gegenübergestellten Übersetzungen sind online auf der Website www.fourthcentury.com zugänglich.

14 Dok. 19 = Eusebius, Vit. Const. 2.64.

15 Dok. 22. Eduard Schwartz hat den erhaltenen syrischen Text ins Griechische rückübersetzt in seinem Beitrag „Zur Geschichte des Athanasius, VI.“, in: Nachrichten von der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, Philologisch-historische Klasse (Göttingen: Lüder Horstmann, 1905), 289; Nachdruck in Eduard Schwartz, Gesammelte Schriften (Berlin: de Gruyter, 1959), 3:155–56.

16 Dok. 27 = Athanasius, Decr. (Verteidigung der Beschlüsse von Nicäa) 40. Seine Bitte an Arius findet sich in Abschn. 17: „Guter Arius, … begreifst du nicht, dass du öffentlich von der Kirche Gottes ausgeschlossen worden bist? Du bist verloren (dessen sei gewiss), wenn du nicht, um deiner selbst willen, deine gegenwärtige Torheit verurteilst.“

17 Dok. 28 = Decr. 39.1–2.

18 Dok. 29 = Decr. 38.1–9; das Zitat stammt aus Abschn. 8.

19 Dok. 31 = Decr. 41.1–17; die Zitate stammen aus Abschn. 14 und 17.

20 Dok. 32 = Decr. 42.1–3.

21 Der erste dieser Briefe, Dok. 33, offenbar aus dem späteren Jahr 327, ist nur bei Sokrates überliefert (Hist. eccl. 1.25.7–8). Er erlaubt dem verbannten Arius, an den Hof des Kaisers zu reisen, um eine mögliche Rehabilitierung zu erreichen. Arius scheint den Kaiser tatsächlich von seinem Sinneswandel überzeugt zu haben, und so schrieb der Kaiser an Alexander (Dok. 37, nur in der Anonymen Kirchengeschichte überliefert) mit der Bitte, den reumütigen Mann um der Einheit willen aufzunehmen. Offenbar war Alexander bei Eintreffen des Briefes bereits gestorben. Die Stellung des Arius blieb bis zu seinem Tod einige Jahre später in der Schwebe.

22 Dok. 30 = Eusebius, Vit. Const. 3.17–208.

23 In Syrien, Mesopotamien und anderen Regionen des Ostens folgte man herkömmlichen jüdischen Methoden, während der lateinische Westen und Ägypten eine Methode verwendeten, die gewährleistete, dass Ostern stets auf einen Sonntag fiel. Fast zwei Jahrhunderte lang hatte es mehr oder weniger heftige Diskussionen gegeben, ohne dass eine Einigung erzielt worden wäre.

24 In dem Brief fordert er alle auf, „die Begründung anzunehmen, die sich als stichhaltig erwiesen hat, und diese Feier des heiligsten Tages einzuführen“ (12). Wie in der arianischen Angelegenheit waren tatsächlich Fortschritte erzielt worden, doch die keltische Kirche etwa sollte in dieser Frage noch weitere dreieinhalb Jahrhunderte lang nicht mit der lateinischen Kirche übereinstimmen.

25 Nachdem Arius im Anschluss an Nicäa in die Verbannung geschickt worden war, übernahm Eusebius von Nikomedien die Führung der Anhänger einer arianisch geprägten Theologie im Ostreich, und zwar so sehr, dass die Gruppe als „die Eusebianer“ bekannt wurde. Siehe David M. Gwynn, The Eusebians: The Polemic of Athanasius of Alexandria and the Construction of the “Arian Controversy” (Oxford: Oxford University Press, 2007).

26 Am aufschlussreichsten ist vielleicht, dass Philostorgios, der mehrere Generationen später aus eunomianischer christologischer Sicht schrieb, zustimmte, dass Eusebius und die anderen Arianer, die in Nicäa das Glaubensbekenntnis unterzeichneten, dies in doppelzüngiger Weise taten (J. Bidez, Hg., Philostorgius: Kirchengeschichte, GCS 21 [Berlin: de Gruyter, 1981], 1.9).

27 Der bereits erwähnte Brief Konstantins an Theodotus von Laodicea (Dok. 32), im selben Zeitraum geschrieben, wiederholt denselben Punkt: „Du kannst dies leicht an dem ablesen, was Eusebius und Theognius widerfahren ist. Sie haben die allerheiligste Religion mit schmähender, trunkener Gewalt behandelt, und als sie im vertrauten Kreis ihrer Räuberbande waren, fuhren sie fort, den Namen unseres Heilandgottes zu schänden, selbst nachdem ihnen Vergebung gewährt worden war. Sie hätten ihren früheren Irrtum berichtigen sollen, zumal nachdem auf dem Konzil völlige Übereinstimmung erzielt worden war. Stattdessen aber wurden sie zu dieser Zeit dabei ertappt, dass sie an ihren früheren Ungereimtheiten festhielten“ (1).

28 Eusebius, Vit. Const. 4.36. Κατὰ τὴν ἐπώνυμον ἡμῖν πόλιν; der Brief findet sich auch bei Sokrates, Hist. eccl. 1.9; Theodoret, Hist. eccl. 1.16.1–4; Anonyme Kirchengeschichte 3.4.1–5; Nikephoros, Hist. eccl. 8.27; und Cassiodor, Hist. tripart. 2.16.1–5.